Die Zulassungsprüfung

Wer kann überhaupt die staatliche Zulassungsprüfung beantragen?

Die Bundesländer haben sich auf konkrete Themen und einheitliche Prüfungen verständigt.
Sie benötigen

  • ein amtliches Führungszeugnis
  • eine Erklärung, ob ein staatsanwaltliches Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • eine Geburtsurkunde
  • ein ärztliches Attest, nicht älter als drei Monate, das die geistige, körperliche Eignung bescheinigt
  • das Prüfungszeugnis, das mindestens den Hauptschulabschluss bestätigt

Es gibt in verschiedenen Städten – für uns ist Landshut zuständig – zwei feste Prüfungstermine. Eine nicht bestandene Prüfung kann nachgeholt werden. Die bestandene schriftliche Prüfung ist die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren abgenommen und die mündliche Prüfung besteht aus jeweils einem Amtsarzt mit jahrelanger Erfahrung und Beisitzern, die Fragen an den Prüfling formulieren. Der schriftliche Teil enthält 60 Fragen, die in zwei Stunden zu beantworten sind. Davon müssen mindestens 45 Antworten richtig sein. Nach bestandenem schriftlichen Teil wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen. Der mündliche Teil dauert ca. 30 Minuten einzeln, oder in Gruppen bis zu vier Personen auch länger. Dies liegt im Ermessen des prüfenden Amtsarztes.

Welchen Stoff umfaßt die Prüfung?

  • Berufs- und Gesetzeskunde
  • Praxishygiene
  • Anamneseerhebung, Untersuchung
  • Erkennung von Notfällen und Erstversorgung
  • Grenzen und Gefahren der Erkrankungen, die vom Heilpraktiker nicht behandelt werden dürfen
  • Die gesamte Anatomie
  • Die gesamte Pathologie
  • Grundkenntnisse der Physiologie
  • Grundkenntnisse der Psychologie
  • Immunologie und Infektionskrankheiten