Project Description

Intensivschulung Heilpraktiker/in

Dem Beruf des Zahnarztes sind trotz einer fundierten Ausbildung und hoher, medizinischer Kompetenz aufgrund der berufsrecht-lichen Vorschriften enge Grenzen gesetzt, die ihm zwar die zahnmedizinische, nicht aber die medizinische Behandlung seiner Patienten gestatten. Eine ganzheitliche medizinisch oder medizinisch-ästhetische Behandlung der Patienten, welche die Schulme-dizin unterstützt, kann aber auch in der Zahnarztpraxis sinnvoll sein und wird auch von immer mehr Patienten gewünscht und gezielt nachgefragt.

§ 1 des Heilpraktikergesetzes fordert, dass die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt der Erlaubnis bedarf. In § 5 dieses Gesetzes ist geregelt, dass die Ausübung der Heilkunde ohne Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes und ohne Erlaubnis
nach § 1 mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Hierbei ist zu beachten, dass eine zahnmedi-zinische Approbation nicht zur Ausübung der Heilkunde berechtigt.

Vorteile der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Zahnärztin oder Zahnarzt:

• Rechtssicherheit für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ganzheitlich behandeln möchten
• Schutz vor Abmahnverfahren (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
• Therapiefreiheit (auch außerhalb der Mundhöhle)
• Erfüllung von Patientenforderungen nach Einbindung von alternativen Heilverfahren
• Keine Abrechnungsbeschränkungen für die von Ihnen durchgeführten Therapien
• Erstattung der Leistungen durch immer mehr Privatversicherungen

Die eazf hat unter Berücksichtigung Ihrer medizinischen Vorbildung eine Intensivausbildung für die Vorbereitung auf die amts-ärztliche Überprüfung zur Erlaubnis der Ausübung der Heilkundenach dem Heilpraktikergesetz konzipiert, die Sie gezielt auf die schriftliche, mündliche und praktische Prüfung des zuständigen Gesundheitsamtes vor-bereitet. Die Schulung konzentriert sich hierbei bewusst auf die in dieser Prüfung geforderten schulmedizinischen Themenbereiche, die zum Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung erforderlich sind. In welcher Fachrichtung Sie sich nach bestandener Prüfung weiterqualifizieren möchten, entschei-den Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Um die Heilpraktikerprüfung zu bestehen, ist neben der Vermittlung der Inhalte eine hohe Bereitschaft zum Selbststudium erforderlich. Die hohen Durchfallquoten bei der Heilpraktikerprüfung (zwischen 60 und 70 %) zeigen, dass diese Ausbildung sehr anspruchsvoll und ohne den erforderlichen, persönlichen Einsatz kaum zu schaffen ist. Die Ausbildungsinhalte gliedern sich in 8 Blöcke, die Ihnen im Zeitraum von 11 Monaten vermittelt werden.

Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten

Die Rechtsprechung hat die Möglichkeiten für Zahnärztinnen und Zahnärzte, ganzheitliche medizinische oder medizinisch-ästhetische Behandlungen durchzuführen, klar eingeschränkt. Folgende Behandlungen fallen beispielsweise unter die Er-laubnispflicht nach dem „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz):

•  Ausleitungsverfahren                                                         • Akupunktur/Akupressur
• Naturheilkunde                                                                    • Craniosacral-Therapie
• Kinesiologie                                                                           • Therapien nach Dorn Breuss
• Neuraltherapie                                                                     • Chiropraktik
• Irisdiagnostik                                                                        • Puls- und Zungendiagnostik
• Homöopathie                                                                        • Osteopathie
• Infusionen                                                                             • Phytotherapie/Spagyrik
• Psychotherapie                                                                     • Fußreflexzonenmassagen
• Medizinische Wirkungshypnosen                                    • Bioresonanztherapie
• Mesotherapie                                                                        • Hyaluronsäure/Botoxbehandlungen u.v.m.

Um diese oder ähnliche Behandlungen und Therapien durchführen zu dürfen, müssen Sie entweder Ärztin oder Arzt bzw.
Heilpraktikerin oder Heilpraktiker sein.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung zur Teilnahme an der Ausbildung ist der Nachweis einer zahnärztlichen Approbation. Es können auch hinreichend qualifizierte Dentalhygieniker/innen und Zahnmedizinische Fachassistent/innen (ZMF) zugelassen werden. Für die Teilnahme
ist die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidend.

Ausbildungsdauer, Kurstermine und Prüfungstermin

Die Ausbildung dauert 11 Monate. Der Unterricht findet hauptsächlich 14-tägig (zumeist jeweils Freitag von 13.00 bis 20.00 Uhr und Samstag von 09.00 bis 16.00 Uhr) statt, so dass der Praxisausfall gering gehalten wird. Kursorte sind – in Abhängigkeit vom Teilnehmerkreis – München und/oder Nürnberg.
Die Prüfungen werden im Regelfall durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Die Prüfung ist für Bayern und Baden-Württemberg zentralisiert. Prüfungstermine sind jeweils der 3. Mittwoch im März sowie der 2. Mittwoch im Oktober. Anmeldeschluss zur Prü-
fung ist für März der 31.12. des Vorjahres bzw. für Oktober der 30.06. des gleichen Jahres. Wann Sie sich für die Prüfung anmelden, bleibt Ihnen in Abhängigkeit von Ihrer individuellen Situation und Ihrem persönlichen Lernpensum überlassen.

Kurs- und Prüfungsgebühren

Die Kursgebühr beträgt insgesamt EUR 5.200,00. Hinzu kommen eine Materialpauschale von EUR 300,00 sowie Kosten für
die begleitende Literatur. In der Kursgebühr sind ausführliche Kursunterlagen, Übungsmaterial und eine Software mit dem
Prüfungsfragenkatalog enthalten. Auch für Erfrischungsgetränke und Kaffee sowie bei Tageskursen ein Mittagessen fallen
keine gesonderten Kosten an. Die Kursgebühr wird in vier Raten zur Zahlung fällig. Die Prüfungsgebühren erfahren Sie bei
Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Prüfungsablauf

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen bzw. praktischen Teil. Das Bestehen des schriftlichen
Teils ist Voraussetzung für die weitere Prüfungsteilnahme. Die schriftliche Überprüfung umfasst 60 Fragen, die im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten sind. Dafür stehen 120 Minuten zur Verfügung. Zum Bestehen sind mindestens 45 Fragen zutreffend zu  beantworten. Die mündliche Überprüfung dauert pro Person etwa 45 Minuten.

Zielgruppe

  • Zahnärzte
  • Fachpersonal

Dauer: 11 Monate

Termine: 09.01.2015 (Nürnberg), 30.01.2015 (München)

Beginn: Freitag von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Samstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ort: Nürnberg oder München

Kurs-Nummer:

Dozententeam: Karen Bernschein, Dr. Alexander Dorsch, Stefan Duschl, Marc Elstner

Kosten: 5.500,00 € zzgl. Materialpauschale von 300,00 € sowie Kosten für die begleitende Literatur